Freitag, 19. August 2016
Recht am Bild/ Recht am Text
08.05.2016

Der Account war nun also erstellt und auch die Idee stand. Ich hatte mich dafür entschieden, Bilder von Kindern auf Instagram zu suchen, die ich persönlich zu privat für die Öffentlichkeit finde. Diese Bilder sollten nun bearbeitet werden und anschließend mit dem Originaltext und den gleichen #hashtags wieder auf Instagram hochzuladen. Besonders interessant an der ganzen Sache waren natürlich die Reaktionen der betroffenen User sowohl als auch die Reaktionen anderer. Ich entschied mich dafür, recht große quadratische Pixel zu nehmen. Zum einen wollte ich ja, dass auf den Bildern wirklich nichts mehr zu erkennen ist, und zum anderen passen die Quadrate perfekt in das
Konzept von Instagram.

Was mich jedoch die ganze Zeit beschäftigte, und auch jetzt noch beschäftigt, ist das Urheberrecht. Verletze ich die Rechte meiner Mitmenschen, wenn ich ihre Bilder speichere, bearbeite und wieder ins Netz stelle. Was das angeht war ich mir eigentlich von Anfang and sicher -Ja! Hier liegt das Recht am Bild immer bei dem Fotografen. Jedoch stellt mein Projekt ja einen Sonderfall dar, da die Bilder, welche ich hochladen wollte, ja nurnoch aus ca 8 x 8 also 64 Farbigen Quadraten bestehen. Es können also eigentlich keinerlei Rückschlüsse mehr auf das Originalfoto gezogen werden.

Ich began also im Internet zu recherchieren. Hier fand ich Artikel, in denen stand, dass der Fotograf alle Rechte an seinem Bild hat, und man ohne Einwilligung die Fotos weder weiterverbreiten, noch verändern darf. Es gab aber auch Texte welche besagten, dass wenn eine sogenannte "freie Benutzung" gemäß Paragraph 24 UrhG vorliegt, das Urheberrecht nicht gilt. Das heißt, soweit ich es richtig verstanden habe, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen eines eigenen Werkes gebraucht wurde, und zudem beide Werke einen gravierenden gestalterischen Abstand voneinander haben, vom Urheberrecht abgesehen wird.

Da "meine" Bilder nur noch aus wenigen farbigen Flächen zusammengesetzt waren, und daher kaum Rückschlüsse auf das ursprüngliche Foto zu ziehen waren, ging ich davon aus, dass ich rein rechtlich gesehen keine Probleme bekommen würde.

Auch was die Texte (Postings) anging wurde ich fündig:

"Das Urheberrecht schützt alle Fotografien, Videos, und praktisch alle Grafiken und individuellen Texte. Zwar werden kurze oder banale Texte (z.B. Tweets oder Postings) nicht geschützt. Jedoch verbieten die AGB vieler Plattformen auch deren Übernahme jenseits der Sharing-Regeln."
(Quelle: http://rechtsanwalt-schwenke.de/rechtliche-grenzen-gefahren-user-generated-content-facebook-google-youtube-twitter-instagram/)

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